Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt im § 4 g Abs. 2 vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4 e verfügbar zu machen hat:
1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle (§ 4 e, Abs. 1 BDSG):
ASB Informationstechnik GmbH
2. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen (§ 4 e, Abs. 2 BDSG):
| Geschäftsführung: | Ingo Berg | ||
| Michael Krächter (stv.) | |||
| Datenschutzbeauftragter: | Uwe Breuer | ||
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle (§ 4 e, Abs. 3 BDSG):
| Buschstr. 76 |
| 47166 Duisburg |
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung (§ 4 e, Abs. 4 BDSG):
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung und Bereitstellung von Leistungen in den Bereichen Datenverarbeitung und Organisation, deren An- und Verkauf sowie die Erledigung aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Zur Durchführung des Geschäftszwecks der ASB Informationstechnik GmbH werden personenbezogene Daten ausschließlich zweckgebunden erhoben, verarbeitet und genutzt.
5. eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien (§ 4 e, Abs. 5 BDSG):
Es werden im wesentlichen zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:
- Kundendaten (Adressdaten, Bankverbindungen, ggf. Liquiditäts- und Bonitätsdaten)
- Lieferantendaten (Adressdaten, Bankverbindungen, ggf. Qualitätsdaten)
- Daten von Mitarbeitern für die Personalverwaltung, -entwicklung, -steuerung, -abrechnung, sowie von Rentnern
- Interessentendaten (Adressdaten, Produktinteresse)
- Geschäftspartner (Adressdaten, Produktinteresse)
soweit diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind.
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können (§ 4 e, Abs. 6 BDSG):
- Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden)
- Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (z. B. Personalverwaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV)
- Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG
- Weitere externe Stellen wie z. B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen)
7. Regelfristen für die Löschung der Daten (§ 4 e, Abs. 7 BDSG):
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.
8. eine geplante Datenübermittlung an Drittstaaten (§ 4 e, Abs. 8 BDSG):
Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant.